Gütestelle

Die beste Lösung durch einen Schlichter finden...

Das Anrufen einer Gütestelle ist in Bayern wie in anderen Bundesländern auch in bestimmten Fällen vor Erhebung einer Klage beim Amtsgericht vorgeschrieben. So etwa für bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten, Verletzung der persönlichen Ehre und bei bestimmten Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

„Schlichten statt Prozessieren“ so sieht es das bayerische Staatsministerium der Justiz in vielen Fällen von Konflikten vor. Entsprechend gibt es seit dem Jahr 2000 das Bayerisch Schlichtungsgesetz.

Auch in anderen Streitfällen kann sich der Weg zur Schlichtung bei einer Gütestelle lohnen. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens hemmt etwa die Verjährung genauso wie die Klage vor Gericht. Und die Schlichtungsvereinbarung einer anerkannten Gütestelle kann wie ein Gerichtsurteil unmittelbar vollstreckt werden.

Anders als bei der Mediation macht der Schlichter auch eigene Lösungsvorschläge.
Die Vorteile einer Schlichtung benennt das Staatsministerium „Zitat“ Eine Einigung vor dem Schlichter kann schneller, unbürokratischer und billiger als ein Gerichtsverfahren sein. Die Hinzuziehung eines Anwalts ist nicht notwendig für das Güteverfahren.

Meine Erfahrungen als Schlichter decken sich inhaltlich mit den Erfahrungen als Rechtsanwalt und Mediator.

Hier für Sie zum download: Verfahrensordnung als staatlich anerkannte Gütestelle